Meldung eines Todesfalls im Ausland und Erhalt einer lokalen Sterbeurkunde
Nach dem Tod eines Angehörigen im Ausland besteht der erste Schritt darin, den Tod bei den örtlichen Personenstandsbehörden zu melden – je nach Land kann dies das lokale Standesamt, der ärztliche Dienst oder die Polizei sein. Nach dieser Meldung wird eine ausländische Sterbeurkunde ausgestellt, die als Grundlage für weitere Verfahren dient.
Eine Sterbeurkunde kann auch über ein polnisches Konsulat beantragt werden, das im Namen der Familie handelt. Einen Antrag auf Ausstellung einer Kopie können die nächsten Angehörigen stellen: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister oder gesetzliche Vertreter. Wenn man die Amtssprache des Landes nicht beherrscht, kann die Unterstützung des Konsulats von unschätzbarem Wert sein. Es fällt eine konsularische Gebühr an, die in EU-Ländern mehrere Dutzend Euro beträgt. Die Unterlagen müssen nicht persönlich eingereicht werden – der Antrag kann per Post eingereicht werden, und die ausgestellte Kopie wird auf demselben Weg zugestellt.
BONGO – Internationale Bestattungsdienste nimmt auf Grundlage entsprechender Vollmachten direkt Kontakt zu den zuständigen Behörden auf und entlastet die Familie des Verstorbenen erheblich von diesen formalen Pflichten.
Übersetzung der Sterbeurkunde durch einen vereidigten Übersetzer
Ein ausländisches Dokument muss von einem vereidigten (beeidigten) Übersetzer ins Polnische übersetzt werden. Die einzige Ausnahme bildet die sogenannte internationale Sterbeurkunde (Formular C), die Informationen in mehreren Sprachen, darunter Polnisch, enthält – in solchen Fällen ist keine zusätzliche Übersetzung erforderlich. Eine korrekt angefertigte beglaubigte Übersetzung hilft, Probleme bei der Registrierung des Todes in Polen zu vermeiden.
Transkription einer ausländischen Sterbeurkunde in Polen
Der nächste Schritt ist die Transkription der Sterbeurkunde, also ihre Eintragung in das polnische Personenstandsregister. Dieses Verfahren wird vom zuständigen Standesamt (USC) am Wohnort des Antragstellers durchgeführt.
Der Antrag auf Transkription muss Folgendes enthalten:
- das Original oder eine Kopie der ausländischen Sterbeurkunde,
- eine beglaubigte Übersetzung (wenn es sich nicht um ein internationales Formular handelt),
- Dokumente, die das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen bestätigen (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde),
- ein ausgefülltes Antragsformular zur Transkription.
Der Antrag kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten (z. B. ein Bestattungsunternehmen) oder per Post eingereicht werden.
Erhalt einer polnischen Abschrift der Sterbeurkunde
Nach Abschluss der Transkription stellt das Standesamt (USC) eine polnische Abschrift der Sterbeurkunde aus, die von allen Ämtern und Institutionen in Polen anerkannt wird. Dieses Dokument wird unter anderem benötigt für die Organisation der Bestattung, die Meldung des Todes an die ZUS, die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten sowie die Schließung von Bankkonten.
Es ist ratsam, gleichzeitig mehrere Abschriften der verkürzten Sterbeurkunde zu beantragen.
Wenn keine ausländische Sterbeurkunde vorhanden ist – was dann?
Manchmal kann die Familie keine Kopie der Sterbeurkunde erhalten oder der Tod wurde von den örtlichen Behörden im Ausland noch nicht registriert. In einem solchen Fall ist es möglich, in Polen einen Antrag auf Wiederherstellung der Sterbeurkunde zu stellen. Hierfür werden andere Dokumente benötigt, die den Tod bestätigen, wie z. B. ein ärztliches Attest oder ein Polizeibericht, jeweils mit beglaubigter Übersetzung.
Warum ist die polnische Abschrift der Sterbeurkunde so wichtig?
Die vom polnischen Standesamt (USC) ausgestellte Sterbeurkunde spielt eine entscheidende Rolle in vielen behördlichen Verfahren, darunter:
- die Organisation der Bestattung,
- die Meldung des Todes an ZUS, KRUS oder NFZ,
- Angelegenheiten im Zusammenhang mit Banken (Schließung von Konten, Zugang zu Einlagen),
- Erbschaftsverfahren,
- Antrag auf das Bestattungsgeld,
- Kündigung von Verträgen (z. B. mit Versorgungs- oder Mobilfunkanbietern).
Es lohnt sich, fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen
Die formalen Verfahren nach dem Tod eines geliebten Menschen im Ausland sind oft komplex. Es ist ratsam, die Hilfe professioneller Unternehmen in Anspruch zu nehmen, die auf den internationalen Transport Verstorbener spezialisiert sind, wie z. B. BONGO. Durch die Zusammenarbeit mit polnischen Konsulaten, lokalen Behörden und Bestattungsunternehmen bieten sie umfassende Unterstützung bei der Beschaffung und Übersetzung der erforderlichen Dokumente, der gesamten Transportabwicklung sowie der anschließenden Organisation der Bestattungszeremonie in Polen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Überführung eines verstorbenen Angehörigen aus dem Ausland?
Die Beschaffung der Sterbeurkunde einer im Ausland verstorbenen Person ist nur eine von vielen Formalitäten, die erledigt werden müssen – der nächste Schritt ist die Einholung der Zustimmung des örtlich zuständigen Landrats („Starosta“) für den Bestattungsort.
Die Berater von BONGO übernehmen die Beschaffung aller erforderlichen Dokumente sowohl in dem Land, in dem der Tod eingetreten ist, als auch in Polen.
Wir laden Sie ein, mit uns Kontakt aufzunehmen:
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