- Beantragen Sie die Genehmigung beim Landrat (Starosta) oder Bürgermeister in Polen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Verstorbene beigesetzt werden soll.
Das Dokument wird innerhalb von drei Tagen ausgestellt und ist von der Stempelgebühr befreit. - Fordern Sie beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt (Urząd Stanu Cywilnego) eine Sterbeurkunde an, basierend auf einer schriftlichen Mitteilung über den Todesfall im Ausland und dem Original der ausländischen Sterbeurkunde (einschließlich eines Vermerks, dass der Tod nicht durch eine Infektionskrankheit verursacht wurde).
Alle Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Polnische übersetzt werden. - Senden Sie die Entscheidung des Landrats oder Bürgermeisters (am besten per Fax) an die zuständige polnische konsularische Auslandsvertretung in dem Land, aus dem der Körper überführt werden soll.
Auf dieser Grundlage stellt der polnische Konsul ein Zertifikat für den Transport des Körpers oder der Asche aus – hierfür wird gemäß der Konsulargebührenordnung eine Gebühr erhoben.
Zusätzlich zur Genehmigung des Landrats/Bürgermeisters müssen folgende Originaldokumente vorgelegt werden:
Für den Transport des Körpers:
- Sterbeurkunde
- Ärztliche Bescheinigung, dass der Tod nicht auf eine Infektionskrankheit zurückzuführen war
- Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, das den Transport organisiert, dass die Transportstandards für sterbliche Überreste eingehalten werden
- Gegebenenfalls eine Genehmigung des Gerichtsmediziners zur Herausgabe des Körpers
Für den Transport der Asche:
- Sterbeurkunde
- Einäscherungsbescheinigung
- Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Urne aus Metall besteht und ausschließlich die Asche des Verstorbenen enthält
Die Urne sollte in einer versiegelten Holzbox untergebracht werden.
1. Der Transport eines Körpers aus dem Ausland umfasst Fähren- oder Flugkosten (prüfen Sie bei den Fluggesellschaften, welche den Transport von Särgen zulassen – einige erlauben ausschließlich Urnen). Nach der Ankunft in Polen müssen weitere Transportmaßnahmen organisiert werden. Der Transport von Verstorbenen per Bahn, Flugzeug oder Schiff innerhalb Polens erfordert eine Genehmigung, die innerhalb von 3 Tagen vom Kreis-Sanitärinspektor des Ortes ausgestellt wird, von dem die sterblichen Überreste überführt werden. Der Antrag muss schriftlich von der für die Bestattung berechtigten Person gestellt werden.Für den Straßentransport ist eine Genehmigung nur dann erforderlich, wenn die Transportentfernung mehr als 60 kmbeträgt.
Transport über solche Entfernungen muss mit speziell dafür vorgesehenen Fahrzeugen – Leichenwagen – durchgeführt werden. Es ist ratsam, dafür ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen, das auch die gesamte Begräbniszeremonie organisiert.
2. Innerhalb von 12 Monaten nach der Bestattung sollten Sie bei der Sozialversicherungsanstalt (Zakład Ubezpieczeń Społecznych – ZUS) einen Antrag auf Bestattungsgeld stellen.
3. Denken Sie daran zu prüfen, ob Ihr Ehepartner ein Konto beim Offenen Rentenfonds (OFE) hatte. Die dort angesammelten Mittel können zur Deckung der Kosten für die Repatriierung und die Bestattung verwendet werden.
Katarzyna Supa
Unabhängige Expertin der Bestattungsbranche, Autorin des Blogs Celebruj Wspomnienia („Erinnere würdevoll“) und Chefredakteurin des Magazins THANOS – der offiziellen Publikation der World Organization of Funeral Operatives FIAT-IFTA. Sie hat nahezu hundert Artikel verfasst und Dutzende Interviews zu Themen wie Trends, Marketing und Verkauf von Bestattungsdienstleistungen geführt.
Katarzyna verfolgt kontinuierlich die Entwicklungen in der Branche und entdeckt Innovationen, die die Wahrnehmung von Bestattungsdienstleistungen verändern. Ihr einzigartiger Ansatz – eine Verbindung aus Einfühlungsvermögen, Mut und Respekt – zieht sowohl Fachleute als auch Außenstehende an. Sie arbeitet mit Marktführern zusammen, darunter Grupa KLEPSYDRA S.A.