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Międzynarodowy transport zwłok

Mein Ehepartner ist während eines Urlaubs im Ausland verstorben – was soll ich tun?

Wir verstehen, dass dies eine sehr schwierige Zeit für Sie ist. Wir fühlen aufrichtig mit Ihnen, und wenn Sie sich entscheiden, die Trauerfeier in Polen abzuhalten und Unterstützung bei der Erledigung der Formalitäten benötigen, werden wir alles tun, um Sie von den administrativen Verpflichtungen zu entlasten.

Was ist zu tun, wenn Sie die Dienstleistungen von BONGO International Funeral Services in Anspruch nehmen möchten?

  1. Rufen Sie unsere 24-Stunden-Hotline unter +48 22 831 00 36 an oder senden Sie uns eine E-Mail an biuro@bongo.com.pl. Sie können uns auch in unseren Büros besuchen: ul. Solec 5 in Łódź oder ul. Etiudy Rewolucyjnej 48 in Warschau. Wir haben außerdem Vertreter in vielen Städten in ganz Polen – wenn Sie die Formalitäten in einem der Vertretungsbüros erledigen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter +48 22 831 00 36.
  2. Wir werden Sie nach dem vollständigen Namen des Verstorbenen, dem Ort, an dem sich der Körper befindet, sowie nach der Körpergröße und dem Gewicht Ihres Ehepartners fragen. Anschließend schätzen wir die Kosten für den Transport des Körpers und die Erledigung der Formalitäten.
  3. Wenn Sie die Kosten akzeptieren, bitten wir Sie, die erforderlichen Vollmachten und Anträge auszufüllen, die es uns ermöglichen, alle Formalitäten effizient zu erledigen und den Körper Ihres Ehepartners zu repatriieren. In den meisten Fällen benötigen wir gescannte Kopien der Vollmachten. Aufgrund bestimmter behördlicher Anforderungen kann es jedoch vorkommen, dass wir die Originaldokumente benötigen.
  4. Wenn der Tod beispielsweise in Deutschland, Österreich, Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Tschechien oder der Slowakei eingetreten ist, bitten wir Sie außerdem, die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde Ihres Ehepartners bereitzustellen.
  5. Bewahren Sie Ruhe. Ab dem Moment, in dem Sie uns die Vollmachten übermitteln, übernehmen wir umgehend alle notwendigen formalen Schritte – wir kontaktieren das Krankenhaus oder den Ort, an dem sich der Körper Ihres Ehepartners befindet, vereinbaren Termine mit allen Behörden, die die für den Transport erforderlichen Dokumente ausstellen können, bereiten die Sterbeurkunde vor, beantragen alle Transportgenehmigungen, holen die Zustimmung für den Transport des Körpers oder der Asche sowohl beim Gemeinde- oder Kreisamt in Polen als auch beim polnischen Konsulat im Land des Todesfalls ein.
  6. Es kann vorkommen, dass wir Sie um Ihre direkte Mitwirkung bei der Beschaffung bestimmter Dokumente bitten – in einigen Ländern und unter bestimmten Umständen müssen wir die Anforderungen des Landes erfüllen, in dem Ihr Ehepartner verstorben ist.
  7. Beantragen Sie innerhalb von 12 Monaten nach der Bestattung das Bestattungsgeld bei der Sozialversicherungsanstalt (Zakład Ubezpieczeń Społecznych – ZUS).
  8. Denken Sie daran zu prüfen, ob Ihr Ehepartner ein Konto im Offenen Rentenfonds (Otwarty Fundusz Emerytalny – OFE) hatte. Die dort angesammelten Mittel können zur Deckung der Kosten für die Repatriierung und die Bestattung verwendet werden.

Katarzyna Supa

Unabhängige Expertin der Bestattungsbranche, Autorin des Blogs Celebruj Wspomnienia („Erinnere würdevoll“) und Chefredakteurin des Magazins THANOS – der offiziellen Publikation der World Organization of Funeral Operatives FIAT-IFTA. Sie hat nahezu hundert Artikel verfasst und Dutzende Interviews zu Themen wie Trends, Marketing und Verkauf von Bestattungsdienstleistungen geführt. Katarzyna verfolgt kontinuierlich die Entwicklungen in der Branche und entdeckt Innovationen, die die Wahrnehmung von Bestattungsdienstleistungen verändern. Ihr einzigartiger Ansatz – eine Verbindung aus Einfühlungsvermögen, Mut und Respekt – zieht sowohl Fachleute als auch Außenstehende an. Sie arbeitet mit Marktführern zusammen, darunter Grupa KLEPSYDRA S.A.

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