Wann ist keine Genehmigung für den Transport von Verstorbenen erforderlich?
Bei einem Straßentransport über eine Entfernung von weniger als 60 Kilometern ist keine besondere Genehmigung erforderlich. Der Transport wird von einem entsprechend geschulten Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens durchgeführt, und das Fahrzeug muss bestimmte Anforderungen erfüllen, wie z. B.:
- dauerhafte und gut sichtbare Kennzeichnung,
- Trennung der Fahrerkabine vom Bereich, in dem der Verstorbene transportiert wird,
- Vorrichtungen zur Sicherung des Sarges gegen Verrutschen,
- ein Boden, der für das Waschen und Desinfizieren geeignet ist,
- Platz zur Aufbewahrung von Desinfektionsmitteln.
Ein ordnungsgemäßer Transport garantiert, dass für Unbeteiligte keine Gesundheits- oder Lebensgefahr besteht, und gewährleistet den gebührenden Respekt und die Würde des Verstorbenen.
Der Verstorbene darf nicht in einem gewöhnlichen Auto oder in einem Krankenwagen transportiert werden.
Wann ist eine Genehmigung für den innerstaatlichen Transport von Verstorbenen erforderlich?
Wenn die Transportstrecke mehr als 60 Kilometer beträgt, muss bei den Sanitätsdiensten eine Genehmigung beantragt werden. Die Genehmigung wird vom Kreis-Sanitärinspektor erteilt.
Ist die Todesursache unbekannt, muss dem Antrag ein amtliches Dokument beigefügt werden, das eine Infektionskrankheit als Todesursache ausschließt.
War die Todesursache eine Infektionskrankheit, muss dieser Umstand dem Sanitätsinspektor gemeldet werden, der entsprechende Vorsichtsmaßnahmen anordnet.
Ist es möglich, eine Urne mit Asche persönlich zu transportieren?
Für den Transport einer Urne mit Asche sind keine besonderen Genehmigungen erforderlich. Sie kann mit einem privaten Auto transportiert werden, wobei einzig die Pflicht besteht, die Asche des Verstorbenen mit dem gebührenden Respekt zu behandeln. Die Urne kann auch mit dem Flugzeug transportiert werden, jedoch muss dies im Voraus bei der Fluggesellschaft gemeldet werden, da diese eigene Vorschriften für solche Fälle haben kann.
Wie organisiert man den internationalen Transport von Verstorbenen?
In solchen Fällen sind die behördlichen Verfahren deutlich komplizierter, daher ist es besser, alle Formalitäten den internationalen Bestattungsdiensten von BONGO anzuvertrauen, die seit über 60 Jahren den Transport von Verstorbenen nach Polen organisieren und über umfassende Kenntnisse der weltweit geltenden Vorschriften und Bräuche verfügen. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören eine ins Polnische übersetzte Sterbeurkunde, eine Bescheinigung des Konsuls des Landes, in dem der Tod eingetreten ist, sowie die Zustimmung des Landrats (Starosta), in dessen Zuständigkeitsbereich der Verstorbene beigesetzt werden soll. Der Landrat erteilt diese Zustimmung in Abstimmung mit dem Kreis-Sanitärinspektor.
Wenn die Sterbeurkunde keine Angaben zur Todesursache enthält, ist zudem eine Bescheinigung erforderlich, die bestätigt, dass der Tod nicht durch eine Infektionskrankheit verursacht wurde. Die Genehmigung zur Überführung von Verstorbenen aus dem Ausland wird auf Antrag der nächsten Familienangehörigen oder Verwandten erteilt. Antragsteller kann auch eine juristische Person sein – beispielsweise ein Unternehmen, bei dem der Verstorbene beschäftigt war.
Alle detaillierten Vorschriften zu diesem Thema sind auf Regierungswebseiten verfügbar, und im Zweifelsfall sollte das polnische Konsulat konsultiert werden.
Die sanitären Vorschriften verbieten strikt das Öffnen des Sarges, nachdem der Verstorbene an den Ort der Bestattung überführt wurde.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen Vorschriften zum Transport von Verstorbenen?
Verstöße gegen die Vorschriften zum Transport von Verstorbenen werden gesetzlich sehr streng behandelt und können mit einer hohen Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden.