Die Vorschriften, die das Verfahren regeln, sind im Gesetz vom 31. Januar 1959 über Friedhöfe und die Bestattung Verstorbener sowie in späteren Verordnungen festgelegt.
Es ist wichtig zu wissen, dass Exhumierungen vom 16. Oktober bis 15. April und ausschließlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden dürfen. Außerdem darf eine Exhumierung nur von einem spezialisierten Bestattungsunternehmen durchgeführt werden, das über eine Genehmigung des staatlichen Kreis-Sanitärinspektors verfügt. Die Exhumierung erfolgt unter Aufsicht des örtlichen Sanitätsinspektors und in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung.
In welchen Fällen wird eine Exhumierung durchgeführt?
Eine Exhumierung wird am häufigsten auf Antrag der nächsten Angehörigen des Verstorbenen vorgenommen, wenn die sterblichen Überreste an einen anderen Ort überführt werden sollen.
Eine Exhumierung kann auch aus folgenden Gründen erfolgen:
- Renovierung eines Grabes oder einer Grabstätte,
- Änderung der Nutzung des derzeitigen Friedhofsgeländes,
- auf Antrag eines Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder des Instituts für Nationales Gedenken (IPN).
Eine von der Familie beantragte Exhumierung erfordert die Zustimmung aller Angehörigen. Bei Streitigkeiten (z. B. über Grabrechte) entscheidet das Gericht.
Nach wie vielen Jahren nach der Beerdigung ist eine Exhumierung möglich?
Eine Exhumierung ist jederzeit nach der Beerdigung möglich, sofern die formalen Anforderungen erfüllt sind. Eine Einschränkung gilt für Personen, die an ansteckenden Krankheiten verstorben sind – in solchen Fällen darf die Exhumierung erst nach Ablauf von 2 Jahren durchgeführt werden.
Exhumierungsverfahren – wer kann einen Antrag stellen und welche Anforderungen gelten?
Einen Antrag auf Genehmigung zur Exhumierung kann eine zur Bestattung berechtigte Person stellen – in der Regel die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Der Antrag wird beim staatlichen Kreis-Sanitärinspektor oder beim staatlichen Grenz-Sanitärinspektor eingereicht, der für den Ort der geplanten Exhumierung zuständig ist. Er kann persönlich, per Post oder über das ePUAP-System eingereicht werden.
Wenn der Antrag nicht von allen berechtigten Personen unterschrieben ist, müssen schriftliche Zustimmungserklärungen dieser Personen beigelegt werden.
Wie verläuft eine Exhumierung?
Jede Exhumierung – insbesondere eine, die vor Abschluss des Mineralisierungsprozesses des Körpers durchgeführt wird – birgt das Risiko einer Infektion durch Mikroorganismen. Daher darf sie ausschließlich unter geeigneten sanitären Bedingungen durchgeführt werden. Die Mitarbeiter des spezialisierten Unternehmens, das die Exhumierung durchführt, müssen persönliche Schutzausrüstung verwenden, und die ausgehobene Erde sollte auf einer Oberfläche abgelegt werden, die mit einer undurchlässigen, haltbaren Unterlage geschützt ist.
Wenn der Körper oder die Überreste vor Ablauf von 20 Jahren seit der Bestattung exhumiert werden, werden sie zusammen mit dem Sarg entnommen – solche Särge werden nicht geöffnet, sondern in eine versiegelte Box mit Metalleinlage gelegt.
Nach 20 Jahren werden die exhumierten Überreste gemeinsam mit den Sargresten in einen neuen Sarg umgebettet.
Die von qualifizierten und entsprechend geschulten Mitarbeitern der BONGO International Funeral Servicesdurchgeführten Exhumierungen erfolgen stets unter strikter Einhaltung aller sanitären Vorschriften und mit größtem Respekt vor der Würde des Verstorbenen.
Does the cost of exhumation after 30 years differ from the cost after 40 or 60 years?
It is difficult to clearly specify the costs of body exhumation because the price depends on several factors such as: the form of burial (urn or coffin), the condition and depth of the grave, the location from which the remains are exhumed and the new intended place, fees related to reserving a place in the cemetery, as well as the time elapsed since the burial date.
More information about exhumations carried out by BONGO can be found on our website: https://bongo.com.pl/oferta/ekshumacje/
We perform exhumations on behalf of Families and state institutions worldwide. We invite you to contact our advisors by phone at +48 22 831 00 36 or via email at biuro@bongo.com.pl.