Die Exhumierung umfasst die Entnahme eines Körpers oder der sterblichen Überreste einer verstorbenen Person aus einem Grab. Sie wird meist zu einem bestimmten Zweck durchgeführt, etwa im Zusammenhang mit forensischen Untersuchungen oder um die Überreste an einen anderen Ort zu überführen und dort erneut zu bestatten.
Nach dem Tod eines geliebten Menschen im Ausland entscheiden sich die meisten Familien dafür, ihn nach Polen zu überführen, um einen letzten Abschied und die Beisetzung in der Heimat zu ermöglichen. Aus rechtlicher Sicht ist der Transport einer Urne mit Asche weniger kompliziert und mit geringeren Kosten verbunden als der Transport eines Sarges. Dennoch unterliegt auch der Transport einer Urne bestimmten Vorschriften und Verfahren.
Natürlich. Sie können auf unsere Unterstützung bei der Erledigung der Formalitäten, der Organisation des Transports des Körpers oder der Asche Ihres Ehepartners sowie bei der Vorbereitung der Trauerfeier zählen.
Denken Sie daran, dass das Recht auf Repatriierung des Körpers den Angehörigen (einschließlich Ehepartnern) des Verstorbenen bis zum vierten Verwandtschaftsgrad zusteht. In Polen ist die aktuelle gesetzliche Grundlage für die Überführung des Körpers eines Verstorbenen in das Land Artikel 14 des Gesetzes über Friedhöfe und die Bestattung Verstorbener von 1959.
Wir verstehen, dass dies eine sehr schwierige Zeit für Sie ist. Wir fühlen aufrichtig mit Ihnen, und wenn Sie sich entscheiden, die Trauerfeier in Polen abzuhalten und Unterstützung bei der Erledigung der Formalitäten benötigen, werden wir alles tun, um Sie von den administrativen Verpflichtungen zu entlasten.