Grenzüberschreitende Überführung
von Verstorbenen

Bestattungsdienstleistungen

Wir erbringen umfassende und professionelle Dienstleistungen im Bereich der Bestattungsorganisation.

Kremationen (Urnen, Kremationssärge, Erledigung von Formalitäten)
Exhumierung (auch im jüdischen Ritus unter Zusammenarbeit mit der Jüdischen Glaubensgemeinde in Warschau)
Beerdigungen (Erledigung von Formalitäten in Friedhofskanzleien, religiöse und weltliche Trauerfeier, musikalische Umrahmung, Blumen und Todesanzeigen, Grabsteine, Grabpflege)

Exhumierungen

Wir führen Exhumierungen in Polen und im Ausland durch. Exhumierungen von Leichen und Überresten werden ausschließlich im Zeitraum vom 16. Oktober bis zum 15. April in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Über die geplante Exhumierung ist der zuständige Sanitärinspektor in Kenntnis zu setzen, der den Ablauf der Exhumierung kontrollieren kann. Wenn der Körper vor Ablauf des Mineralisierungszeitraumes ausgegraben wird, wird der Sarg aus dem Grab genommen und ungeöffnet in eine mit Metall ausgekleidete Kiste gelegt. Nach der Überführung zum neuen Bestattungsort wird der Sarg aus der Kiste herausgenommen und unverzüglich am neuen Ort bestattet. Wenn die Exhumierung nach Ablauf des Mineralisierungszeitraumes durchgeführt wird, werden die Überreste samt Sargresten in einen neuen Sarg gelegt und dann zum neuen Bestattungsort transportiert.

Rechtliche Betreuung

Wir bieten rechtliche Unterstützung für folgende Zivilangelegenheiten nach dem Tod des Geschädigten an:

1.Entschädigungen, die eine Verpflichtung zur Rückerstattung von Kosten ärztlicher Behandlung und Bestattung zugunsten einer Person enthalten, die diese Kosten getragen hat, falls die betreffende Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung den Tod des Geschädigten nach sich gezogen haben. Das Gericht kann auch den Angehörigen des Verstorbenen eine entsprechende Entschädigung zuerkennen, falls sich ihre Lebenslage infolge seines Todes wesentlich verschlechtert hat.
2. Geltendmachung von Rentenansprüchen, wenn der Verstorbene unterhaltspflichtig war. Die Rente wird unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Geschädigten und der Erwerbsfähigkeit sowie der Vermögenslage des Verstorbenen während der wahrscheinlichen Dauer der Unterhaltspflicht berechnet. Der Rentenanspruch kann auch durch andere Angehörige geltend gemacht werden, denen der Verstorbene freiwillig und regelmäßig Unterhaltsmittel gezahlt hat, wenn dies gemäß den Grundsätzen des gesellschaftlichen Zusammenlebens erforderlich ist.
3. Schmerzensgeld, das den Angehörigen eines Verstorbenen von einem Gericht als Ausgleich für immaterielle Schäden zuerkannt wird.

Darüber hinaus helfen wir bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf angemessene Entschädigung oder Schmerzensgeld vom Haftpflichtversicherer im Zusammenhang mit Straßenunfällen, sowie bei landwirtschaftlichen Schäden und Arbeitsunfällen.

Wir bieten Ihnen auch professionelle Unterstützung in

Erbschaftsangelegenheiten, d. h.:

1. Verfahren über die Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher und testamentarischer Erbfolge;
2. Nachlasssicherung,
3. Nachlassteilung – im Nachlassteilungsverfahren entscheidet das Gericht auch über das Vorhandensein von Vermächtnissen, die Gegenstände oder Rechte aus der Nachlassmasse betreffen, sowie über gegenseitige Ansprüche zwischen den Miterben, die mit dem Besitz von einzelnen Nachlassgegenständen, erhaltenen Nutzungen und sonstigen Einkommen, den Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erbe und den getilgten Nachlassverbindlichkeiten verbunden sind; darunter auch Verfahren über die Miteigentumsaufhebung;
4. Verfahren in Pflichtteilsachen;
5. Verfahren über die Anfechtung einer Erklärung über die Ausschlagung oder die Annahme der Erbschaft;

Verfahren im Bereich Sachenrecht – „Berichtigung“ von Angelegenheiten nach dem Tod des Erblassers.

Verbraucherinsolvenzverfahren im Zusammenhang mit den Nachlassverbindlichkeiten

Bankrechtsachen:

1. Hilfe bei der Klärung der Verfügungsberechtigung im Todesfall;
2. Auszahlung des Guthabens aus gemeinschaftlichen Bankkonten zugunsten der Erben;
3. Geltendmachung von Ansprüchen aus der Kreditversicherung für den Todesfall des Kreditnehmers.

Särge für lokale Bestattungen

Wir bieten Ihnen hochwertige Holzsärge aus verschiedenen Holzarten in unterschiedlichen Ausführungen und preislichen Kategorien an. Unten werden nur einige Sargmodelle dargestellt.

Ein Abdruck der Erinnerung

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Erinnerung an nahe Verstorbene wachzuhalten. Behalten Sie für immer eine Spur Ihrer Liebsten; halten Sie sie in einem einzigartigen Schmuckstück voller Liebe, Zärtlichkeit und Hingabe fest. Bei uns können Sie absolut einzigartigen Schmuck mit den Fingerabdrücken eines geliebten Menschen bestellen. Die Schmuckstücke werden von hervorragenden Juwelieren in Handarbeit aus Gold (weiß, gelb) oder Silber gefertigt. Das Angebot enthält zahlreiche Modelle von Anhängern, Manschettenknöpfen, Eheringen, Ringen und Charms. Mit den Fingerabdrücken eines verstorbenen Liebsten verzierte Schmuckstückestellen eine einmalige Erinnerung an den Verstorbenen dar, die nicht nur materieller, sondern vor allem metaphysischer Natur ist. Dank dem Schmuck mit echtem Fingerabdruck (die Echtheit wird mit einem Zertifikat bestätigt) können Sie eine persönliche Erinnerung an Ihren geliebten Verstorbenen stets bei sich tragen.

Kontaktieren Sie uns: +48 22 831 00 36