Grenzüberschreitende Überführung
von Verstorbenen

Rechtliche Betreuung und Bestattungsplanung

Wir bieten rechtliche Unterstützung für folgende Zivilangelegenheiten nach dem Tod des Geschädigten an:

1.Entschädigungen, die eine Verpflichtung zur Rückerstattung von Kosten ärztlicher Behandlung und Bestattung zugunsten einer Person enthalten, die diese Kosten getragen hat, falls die betreffende Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung den Tod des Geschädigten nach sich gezogen haben. Das Gericht kann auch den Angehörigen des Verstorbenen eine entsprechende Entschädigung zuerkennen, falls sich ihre Lebenslage infolge seines Todes wesentlich verschlechtert hat.
2. Geltendmachung von Rentenansprüchen, wenn der Verstorbene unterhaltspflichtig war. Die Rente wird unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Geschädigten und der Erwerbsfähigkeit sowie der Vermögenslage des Verstorbenen während der wahrscheinlichen Dauer der Unterhaltspflicht berechnet. Der Rentenanspruch kann auch durch andere Angehörige geltend gemacht werden, denen der Verstorbene freiwillig und regelmäßig Unterhaltsmittel gezahlt hat, wenn dies gemäß den Grundsätzen des gesellschaftlichen Zusammenlebens erforderlich ist.
3. Schmerzensgeld, das den Angehörigen eines Verstorbenen von einem Gericht als Ausgleich für immaterielle Schäden zuerkannt wird.

Darüber hinaus helfen wir bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf angemessene Entschädigung oder Schmerzensgeld vom Haftpflichtversicherer im Zusammenhang mit Straßenunfällen, sowie bei landwirtschaftlichen Schäden und Arbeitsunfällen.

Wir bieten Ihnen auch professionelle Unterstützung in

Erbschaftsangelegenheiten, d. h.:
1. Verfahren über die Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher und testamentarischer Erbfolge;
2. Nachlasssicherung,
3. Nachlassteilung – im Nachlassteilungsverfahren entscheidet das Gericht auch über das Vorhandensein von Vermächtnissen, die Gegenstände oder Rechte aus der Nachlassmasse betreffen, sowie über gegenseitige Ansprüche zwischen den Miterben, die mit dem Besitz von einzelnen Nachlassgegenständen, erhaltenen Nutzungen und sonstigen Einkommen, den Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erbe und den getilgten Nachlassverbindlichkeiten verbunden sind; darunter auch Verfahren über die Miteigentumsaufhebung;
4. Verfahren in Pflichtteilsachen;
5. Verfahren über die Anfechtung einer Erklärung über die Ausschlagung oder die Annahme der Erbschaft;

Verfahren im Bereich Sachenrecht – „Berichtigung“ von Angelegenheiten nach dem Tod des Erblassers.

Verbraucherinsolvenzverfahren im Zusammenhang mit den Nachlassverbindlichkeiten

Bankrechtsachen:

  1. Hilfe bei der Klärung der Verfügungsberechtigung im Todesfall;
  2. Auszahlung des Guthabens aus gemeinschaftlichen Bankkonten zugunsten der Erben;
  3. Geltendmachung von Ansprüchen aus der Kreditversicherung für den Todesfall des Kreditnehmers.

Bestattungsplanung

Wir unterstützen Sie bei der Erledigung von Formalitäten, die mit der Bestattungsplanung verbunden sind. Der Tod gehört zum Leben. Er ist unausweichlich und doch immer überraschend.

Oft empfinden die Trauernden tiefe Verzweiflung und Hilflosigkeit. Ihr Geist und ihr Organisationsvermögen werden durch das traumatische Erlebnis eines plötzlichen Verlustes von vertrauten Menschen vollkommen außer Kraft gesetzt und die Fülle der Emotionen macht es schwer, vernünftige Entscheidungen über die Organisation einer Beerdigung zu treffen. Immer mehr Menschen entscheiden sich deshalb für eine umfassende Bestattungsplanung, auch bekannt als Funeral Planning. Diese Dienstleistung ermöglicht es Ihnen, zu Lebzeiten zu regeln, wie Ihr letzter Weg aussehen wird. Sie können sich in Ruhe die Bestattungsart (herkömmliche Erdbestattung oder Feuerbestattung), den Sarg bzw. die Urne, den Ort der Trauerfeier, den Friedhof und das Grab, Blumen, musikalische Umrahmung, Trauerredner (eine weltliche oder geistliche Person) und sogar den Ort und das Menü des Traueressens wählen. Dank der Bestattungsplanung können Sie beruhigt sein, dass alle Ihre Angelegenheiten erledigt werden und dass Ihre Familienmitglieder in der schweren Trauerzeit nicht mit Formalitäten belastet werden. Darüber hinaus können Sie die absolute Sicherheit haben, dass Ihr Abschied genau Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen wird.

 

Wenn Ihr Tod für Sie kein Tabu ist, wenn Sie Ihre letzte Reise nach Ihrem Willen gestalten und Ihre Familie und Angehörigen von den Entscheidungen entlasten möchten, die die Abwicklung einer Bestattung erfordert, dann sollten Sie diese Dienstleistung in Anspruch nehmen. Wir begleiten Sie bei der Festlegung aller Details und wenn die Zeit kommt, erfüllen wir Ihren Willen.

Kontaktieren Sie uns: +48 22 831 00 36