Finanzierung der Überführung
Wir unterstützen Sie dabei, finanzielle Mittel für die Inanspruchnahme von Bestattungsdienstleistungen und für die Überführung von Verstorbenen zu gewinnen. Die Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland ist sehr kostspielig. Die Höhe der Kosten ist von der Entfernung sowie vom Transportmittel abhängig. Die ungefähren Kosten der Rückholung einer Leiche aus der Slowakei, aus Deutschland oder aus Tschechien betragen ca. 3500–7000 PLN, aus England 6500–13.000 PLN und aus Italien 8000–15.000 PLN. Der Preis für die Rückführung eines lieben Menschen aus den Vereinigten Staaten variiert je nach der Region und ... dem Gewicht des Verstorbenen. Die Rückholung einer Leiche aus Chicago mit der Gebühr für die Abnahme der Leiche am Flughafen kostet ca. 30.000 PLN, aus New York24.000 PLN. Die Kosten für die Rückführung einer Urne mit Asche sind immer niedriger. Um eine Urne aus den Vereinigten Staaten ins Heimatland zurückzuholen, muss mit einem Preis von 12.000–15.000 PLN gerechnet werden. Die kostspieligste Dienstleistung, die von uns bisher erbracht wurde, war die Überführung des Sargs eines verstorbenen Seemannes, der in Japan gearbeitet hatte. Der Preis für diese Überführung belief sich auf beinahe 100.000 PLN. Glücklicherweise wurde der größte Teil der Kosten vom Versicherer erstattet.
Daher ist es empfehlenswert, vor der Reise ins Ausland eine angemessene Versicherung abzuschließen. Es lohnt sich auch, sich mit dem durch die Reiseagentur geschlossenen Versicherungsvertrag genau vertraut zu machen. Zwar schließt die Mehrheit solcher Versicherungen auch die Rückführung im Todesfall ein, oft ist dies jedoch mit zusätzlichen Bedingungen verbunden. Mit der Rückerstattung von Kosten für die Überführung darf man nicht rechnen, wenn der Verstorbene zum Beispiel an chronischen Krankheiten litt, sich selbst das Leben genommen hat oder unter dem Einfluss von Drogen stand. Deswegen ist es wichtig, eine Versicherung zu besitzen und genau zu prüfen, welche Risiken der Versicherer wirklich übernimmt.
Sterbegeld von der Sozialversicherungsanstalt
Die durch die polnische Sozialversicherungsanstalt (ZUS) oder die Kasse der Landwirtschaftlichen. Sozialversicherung (KRUS) im Todesfall ausgezahlte Bestattungsbeihilfe (Sterbegeld) steht einem Versicherten oder einer Person, die eine Alters- bzw. Invalidenrente in Anspruch genommen hat, zu. Ein Sterbegeld soll die Kosten der Rückführung von Leichen nach Polen und der Bestattung auf polnischem Staatsgebiet abdecken. Diese Beihilfe bekommen auch Personen, die zum Zeitpunkt des Todes noch keine Alters- bzw. Invalidenrente bezogen hatten, jedoch alle Bedingungen erfüllten, um solche Leistungen beziehen zu können, sowie die Familienmitglieder dieser Personen. Das Sterbegeld erhalten auch Personen, die die Beerdigung eines Verstorbenen veranstalten, dessen Tod in einem Zeitraum erfolgte, in dem er Krankengeld, Rehabilitationsleistungen oder Mutterschaftsgeld bezogen hat.
Bezog ein Verstorbener Vorruhestandsleistungen oder Sozialrente, steht ihm das Sterbegeld in der gleichen Höhe zu wie einem vollständig Versicherten. Dasselbe gilt für die Familienangehörigen der Person, welche Vorruhestandsleistungen in Anspruch genommen hat. War der Verstorbene arbeitslos, kann das Sterbegeld beantragt werden, wenn der Verstorbene von einem Versicherten unterhalten wurde. Die Auszahlung von Sterbegeld an Angehörige der Streitkräfte wird in Sondervorschriften geregelt.
Das Sterbegeld dient dem Zweck der Abdeckung von Bestattungskosten, somit wird es demjenigen ausgezahlt, der die entsprechenden Kosten getragen hat. Die Beihilfe steht auch dem Arbeitgeber, dem Sozialhilfeheim, dem Landkreis, der Gemeinde und den Vertreten einer Kirche oder einer Gewerkschaft zu, falls diese die Bestattungskosten übernommen haben. Wenn die Bestattungskosten von mehreren Personen oder Anstalten getragen wurden, steht jeder Partei das Recht auf eine anteilige Rückerstattung zu.
Es kommt vor, dass eine allein lebende Person stirbt und die Bestattung von einem fernen Bekannten oder einem Nachbarn organisiert wird. In einem solchen Fall wird das Sterbegeld an diese Personen ausgezahlt, unter der Bedingung, dass sie alle von ihnen getragenen Kosten nachweisen können. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Rechnungen für getragene Kosten nur bis zu einem Betrag beglichen werden, welcher die Höhe des zu diesem Zeitpunkt zustehenden Sterbegeldes nicht überschreitet. Der Differenzbetrag wird nicht erstattet.
Derzeit beträgt die Höhe des Sterbegeldes 4000 PLN. Die Bestattungsbeihilfe ist innerhalb eines Jahres nach dem Tod zu beantragen. Falls es nicht möglich war, diese Frist einzuhalten, da die Leiche später gefunden oder identifiziert wurde, ist der Antrag innerhalb von einem Jahr ab Erstellung einer Sterbeurkunde zu stellen. In diesem Fall ist es erforderlich, eine durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ausgestellte Bescheinigung oder eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde vorzulegen, die die Umstände der späteren Leichenfindung nachweist.
Offene Pensionsfonds
Gemäß den polnischen Rechtsvorschriften haben im Falle des Todes eines Mitglieds der offenen Pensionsfonds (OFE) die von ihm bestimmten Personen bzw. seine Erben einen Anspruch auf die Rückzahlung seines auf dem Konto angesammelten Guthabens. Die Auszahlung erfolgt kostenlos. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass sie Anspruch auf solche Mittel haben, oder sie wissen nicht, auf welche Weise sie die Auszahlung beantragen sollen. Die Pensionsfonds kommen den Interessen und Erwartungen solcher Personen entgegen und unternehmen zusätzliche Anstrengungen, um die Berechtigten über die ihnen zustehenden Rechte, über die Grundsätze der Auszahlung des angesparten Versorgungskapitals aus dem privaten Konto des verstorbenen OFE-Mitgliedes sowie über die Möglichkeiten zur Auszahlung der auf dem Subkonto des Verstorbenen in der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) gesammelten Mittel zu informieren. Gemäß guter Praxis haben offene Pensionsfonds nach Eingang der Information der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) über den Tod ihres Mitgliedes die Begünstigten über die Möglichkeit zu informieren, das Guthaben auszuzahlen. Der offene Pensionsfond übersendet entsprechende Formblätter, die zur Einleitung des Auszahlungsverfahrens erforderlich sind, und informiert über die Notwendigkeit, Dokumente vorzulegen, die zur Auszahlung von Geldmitteln berechtigen. Es handelt sich hier insbesondere um eine Sterbeurkunde des Mitglieds eines offenen Pensionsfonds. Unabhängig von diesem Verfahren können Sie die notwendigen Informationen auch auf den Webseiten und bei den Informationsstellen einzelner offener Pensionsfonds erhalten.
Versicherungspolice
Jeder Kunde eines Reisebüros erwirbt beim Kauf einer Reise zugleich eine Versicherungspolice. Es ist sehr wichtig, die Versicherung dem jeweiligen Gesundheitszustand anzupassen, besonders im Fall von Personen, die an chronischen Krankheiten leiden. Im Falle eines nahen Verwandten ist zu prüfen, ob der Verstorbene seine Kredit- oder EC-Karte versichert hat. Nicht alle wissen, dass ein solcher Versicherungsschutz auch eine Rückführung von Leichen aus dem Ausland umfasst. Es muss geprüft werden, ob der Verstorbene einen individuellen Versicherungsvertrag abgeschlossen hatte oder durch seinen Arbeitgeber versichert wurde.
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