Grenzüberschreitende Überführung
von Verstorbenen

Exhumierungen

Wir führen Exhumierungen in Polen und im Ausland durch. Exhumierungen von Leichen und Überresten werden ausschließlich im Zeitraum vom 16. Oktober bis zum 15. April in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Über die geplante Exhumierung ist der zuständige Sanitärinspektor in Kenntnis zu setzen, der den Ablauf der Exhumierung kontrollieren kann. Wenn der Körper vor Ablauf des Mineralisierungszeitraumes ausgegraben wird, wird der Sarg aus dem Grab genommen und ungeöffnet in eine mit Metall ausgekleidete Kiste gelegt. Nach der Überführung zum neuen Bestattungsort wird der Sarg aus der Kiste herausgenommen und unverzüglich am neuen Ort bestattet. Wenn die Exhumierung nach Ablauf des Mineralisierungszeitraumes durchgeführt wird, werden die Überreste samt Sargresten in einen neuen Sarg gelegt und dann zum neuen Bestattungsort transportiert.

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