Rechtliche Betreuung
Wir bieten rechtliche Unterstützung für folgende Zivilangelegenheiten nach dem Tod des Geschädigten an:
1.Entschädigungen, die eine Verpflichtung zur Rückerstattung von Kosten ärztlicher Behandlung und Bestattung zugunsten einer Person enthalten, die diese Kosten getragen hat, falls die betreffende Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung den Tod des Geschädigten nach sich gezogen haben. Das Gericht kann auch den Angehörigen des Verstorbenen eine entsprechende Entschädigung zuerkennen, falls sich ihre Lebenslage infolge seines Todes wesentlich verschlechtert hat.
2.Geltendmachung von Rentenansprüchen, wenn der Verstorbene unterhaltspflichtig war. Die Rente wird unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Geschädigten und der Erwerbsfähigkeit sowie der Vermögenslage des Verstorbenen während der wahrscheinlichen Dauer der Unterhaltspflicht berechnet. Der Rentenanspruch kann auch durch andere Angehörige geltend gemacht werden, denen der Verstorbene freiwillig und regelmäßig Unterhaltsmittel gezahlt hat, wenn dies gemäß den Grundsätzen des gesellschaftlichen Zusammenlebens erforderlich ist.
3. Schmerzensgeld, das den Angehörigen eines Verstorbenen von einem Gericht als Ausgleich für immaterielle Schäden zuerkannt wird.
Darüber hinaus helfen wir bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf angemessene Entschädigung oder Schmerzensgeld vom Haftpflichtversicherer im Zusammenhang mit Straßenunfällen, sowie bei landwirtschaftlichen Schäden und Arbeitsunfällen.
Wir bieten Ihnen auch professionelle Unterstützung in
Erbschaftsangelegenheiten, d. h.:
1. Verfahren über die Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher und testamentarischer Erbfolge;
2. Nachlasssicherung,
3. Nachlassteilung – im Nachlassteilungsverfahren entscheidet das Gericht auch über das Vorhandensein von Vermächtnissen, die Gegenstände oder Rechte aus der Nachlassmasse betreffen, sowie über gegenseitige Ansprüche zwischen den Miterben, die mit dem Besitz von einzelnen Nachlassgegenständen, erhaltenen Nutzungen und sonstigen Einkommen, den Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erbe und den getilgten Nachlassverbindlichkeiten verbunden sind; darunter auch Verfahren über die Miteigentumsaufhebung;
4. Verfahren in Pflichtteilsachen;
5. Verfahren über die Anfechtung einer Erklärung über die Ausschlagung oder die Annahme der Erbschaft;
Verfahren im Bereich Sachenrecht – „Berichtigung“ von Angelegenheiten nach dem Tod des Erblassers.
Verbraucherinsolvenzverfahren im Zusammenhang mit den Nachlassverbindlichkeiten
Bankrechtsachen:
1.Hilfe bei der Klärung der Verfügungsberechtigung im Todesfall;
2.Auszahlung des Guthabens aus gemeinschaftlichen Bankkonten zugunsten der Erben;
3.Geltendmachung von Ansprüchen aus der Kreditversicherung für den Todesfall des Kreditnehmers.
Kontaktieren Sie uns: +48 22 831 00 36